Das Schulgesetz (SchulG) von Rheinland-Pfalz stellt in §1a Abs.3 Satz 1 SchulG das Erziehungsrecht der Eltern und den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gleichberechtigt nebeneinander.
Diese gemeinsame Erziehungsaufgabe verpflichtet beide Parteien zu „vertrauensvollem und partnerschaftlichem Zusammenwirken, zu gegenseitiger Unterrichtung und Hilfe in allen für das Schulverhältnis bedeutsamen Fragen sowie zu Aufgeschlossenheit und Offenheit im Umgang miteinander. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten können Eltern die Schule unterstützen, schulische Vorhaben fördern und Aufgaben übernehmen“ (§1a Abs.3 Satz 2 u. 3 SchulG).
So haben Eltern die Möglichkeit, sich an der Gestaltung der Schule zu beteiligen. Sie sollen „die Interessen der Eltern im Rahmen der Erziehung ihrer Kinder wahren und das Vertrauensverhältnis zwischen der Schule und dem Elternhaus festigen und vertiefen“ (§33 Abs.1 SchulG).
Die gewählten Elternvertreter üben ein öffentliches Ehrenamt aus, sie haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und sind in Ausübung ihrer Tätigkeit gegen Körperschäden unfallversichert. Über Angelegenheiten, die besonderer vertraulicher Behandlung bedürfen sind die Mitglieder des SEB auch nach ihrer Amtszeit zu Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Schulleiter informiert den Schulelternbeirat über alle Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind.
Die Sitzungen des SEB finden nach Bedarf, jedoch mindestens zweimal im Jahr, nach Einladung durch den Schulelternsprecher statt. In der Aufstellung der Tagesordnung ist der SEB unabhängig. Grundsätzlich nimmt der Schulleiter an den Sitzungen des SEB teil.
Bei der Sitzung wird ein Protokoll angefertigt, um die Beschlüsse und Informationen für die Eltern festzuhalten.
Schulelternsprecherin: Petra Glaser
Stellvertreterin: Anja A. Nürnberger
Mitglieder: Martin Hagedorn, Stephanie Müller, Esther-Marianne Friedrich, Michael Wolf
Vertreter: Dunja Hanselmann, Dr. Heidrun Wanner, Tina Werner, Anna Mense-Stefan